Kreismieterverein Heidenheim e.V.
Kreismieterverein Heidenheim e.V.

Info zum Vereinsbeitritt

wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im

Kreismieterverein Heidenheim e. V.

Wir bieten

- fachkundige Beratung in Miet- und Wohnungsfragen
- bei Bedarf Übernahme des Schriftwechsels mit dem Vermieter
- in gerichtsanhängigen Streitfällen anwaltliche Hilfe und Schutz mit der
  DMB-Rechtsschutzversicherung
- regelmäßige Information durch die Mieter-Zeitung
- Schutz durch eine starke Gemeinschaft

Wir wollen

Der Deutsche Mieterbund (DMB), dem unser Verein angeschlossen ist, vertritt über 1 Million Miethaushalte in der Bundesrepublik. Unsere Stimme wird gehört, wenn in Berlin oder Stuttgart über Wohnungspolitik entschieden wird. Der DMB setzt sich für ein soziales Mietrecht ein, denn Wohnen ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht. Wir fordern eine Wohnungspolitik, die für alle Menschen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum sicherstellt.

Aufnahmebedingungen

 

Das kann jede natürliche Person die eine Wohnung angemietet hat, die Zwecke des
Vereins fördern will und die Satzung anerkennt
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 78,- € (einschließlich Rechtsschutzversicherung) zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr von 20,- €.
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Mieterschutz beginnt mit dem Beitritt in den Verein und dem Eingang der ersten
Beitragszahlung.

Geschäftsstelle

 

Kreismieterverein Heidenheim e.V.

Bahnhofstraße 28

89522 Heidenheim

Tel.: 0 7321/20349

E-Mail: info@mieterverein-heidenheim.de

 

1. Vorsitzender: Rechtsanwalt Julian Widmann

Bankverbindung:

Kreissparkasse Heidenheim
IBAN: DE24 6325 0030 0000 8449 81

 

 

Geschäftszeiten: 

Montag - Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Rechtsauskünfte erteilen wir nicht.

Beratungen für Vereinsmitglieder

Montag
17:30 - 19:30 Uhr (Telefonische Voranmeldung zur Rechtsberatung erforderlich)

Donnerstags
14:30 - 17:30 Uhr (Telefonische Voranmeldung zur Rechtsberatung erforderlich)

Rechtsschutz

Die Mitglieder des Kreismietervereins Heidenheim e. V. sind über die DMB-Rechtsschutzversicherung mietrechtsschutzversichert. Die Versicherung umfasst folgende Leistungen:

Versicherungsschutz besteht nach einer Wartezeit von drei Monaten.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die selbst bewohnte Wohnung einschließlich einer im Mietvertrag mitvermieteten Garage.

Der Versicherungsschutz gilt nur für Wohneinheiten in der BRD. Das Mitglied hat im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenssumme (mindestens 100 Euro, höchstens jedoch 300 Euro) zu leisten.

Nur wenn das Vereinsmitglied vor einem Rechtsstreit beim Mieterbund eine Beratung wahrgenommen hat und so dem Verein den Versuch einer außergerichtlichen Regelung ermöglicht hat, kann Versicherungsschutz gewährt werden.

MieterZeitung

Durch die MieterZeitung, herausgegeben vom DMB, erhalten Sie alle zwei Monate aktuelle Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik. Der Bezug der MieterZeitung ist im Jahresbeitrag enthalten.

Datenschutz

Auch der Kreismieterverein Heidenheim e. V. kann seine Aufgaben nur mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Dies gilt sowohl für die Mitgliederbetreuung und für die Beratung als auch für die schnelle Datenweitergabe an die Rechtsschutzversicherung und die Verlagsgesellschaft des DMB, damit der lückenlose Versicherungsschutz und reibungslose Versand der MieterZeitung gewährleistet wird. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir das Datenschutzgesetz.

Ummeldung

Ihre Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit einem Wegzug aus unserem Tätigkeitsbereich. Auch in diesen Fällen ist die satzungsgemäße Kündigungsfrist einzuhalten. Auf Antrag können Mitglieder an einen örtlich zuständigen Mieterverein, der dem DMB angeschlossen ist, umgemeldet werden. Eine Aufnahmegebühr entfällt in diesem Fall. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten.

Teilen Sie uns bitte Adressänderungen sowie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend mit.

Gebühren, die durch Anfragen an Einwohnermeldeämter oder durch die Rücklast des Vereinsbeitrages entstehen, müssen wir Ihnen (s. u.) in Rechnung stellen.

Ende der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende erfolgen. Sie muss spätestens zum 30. September (des Jahres, in dem die Mitgliedschaft beendet werden soll) schriftlich gegenüber der Geschäftsleitung erklärt werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ende des Kalenderjahres möglich, das dem Eintrittsjahr folgt (nach 2 Beitragsjahren).

Beitrags- und Gebührenordnung

Einmalige Aufnahmegebühr beim Eintritt in den Kreismieterverein 20,00 Euro
Jährlicher Mitgliedsbeitrag 54,00 Euro
Miet-Rechtsschutz-Versicherung 24,00 Euro

Folgende Gebühren sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und werden gesondert berechnet:
Auslagen- und Portogebühren pro Schreiben 10,00 Euro
Einschreiben mit Rückschein 15,00 Euro
Mahngebühren 1. - 3. Mahnung jeweils 5,00 Euro
Rücklastgebühr (je nach Bank) 6,00 Euro
Auskunft Einwohnermeldeamt mind. 15,00 Euro
Kopie DIN A4 0,30 Euro
Verauslagte Kopierkosten des Vermieters (zuzüglich MwSt.) 0,50 Euro